DECISION gibt Ihnen eine nachvollziehbare Grundlage für die Wahl zwischen plausiblen Optionen: eine begründete Empfehlung, geprüfte Alternativen und die stärkste Gegenposition.
Wenn mehrere Optionen vernünftig erscheinen, reicht eine weitere Meinung nicht.
Ein Dokument mit:
Dazu eine Sitzung, in der die Entscheidung tatsächlich getroffen werden kann.
Die Frage steht fest. Geprüft wird, was sie trägt. Vier von vielen möglichen Konstellationen.
Vom Erstgespräch bis zur Sitzung, in der entschieden wird, dauert es in der Regel vier bis sechs Wochen.
Ihr Aufwand: rund fünf bis sieben Stunden, die Sitzung eingerechnet. Mehr brauchen Ihre Leute nur dort, wo Evidenz fehlt – das klärt das Erstgespräch.
Der Preis hängt von der Tragweite der Entscheidung, der Zahl der Optionen und dem nötigen Evidenzaufwand ab. Den Rahmen nennen wir vor der Beauftragung.
Kein Sparring ohne Gegenprüfung. Keine allgemeine Strategiearbeit ohne benannte Entscheidungsfrage.
Keine vollständige technische, rechtliche oder finanzielle Due Diligence. Operative Projektleitung der Umsetzung ist nicht Teil dieses Formats.
Unterstützung bei der operativen Umsetzung lässt sich gesondert mit 123C vereinbaren – mit eigener Erfahrung und über passende Partner. Was 123C dabei verdient, erfahren Sie vorher.
90 Prozent des Suchwerbebudgets entfielen auf den eigenen Unternehmensnamen. Dabei stand das Unternehmen in den unbezahlten Suchergebnissen bereits fast immer weit oben. Gleichzeitig lag eine Empfehlung vor, das Budget zu erhöhen – von einem Beteiligten, dessen Vergütung vom Mediabudget abhing.
Gewinnt die Werbung zusätzliche Kunden – oder bezahlt das Unternehmen dafür, Menschen zu erreichen, die es ohnehin gefunden hätten?
Die Wirkung wurde in einem kontrollierten Markttest geprüft. Ein vergleichbarer Markt blieb unverändert. Nach vier Wochen wurde die Teständerung zurückgenommen. Die Kriterien für Erfolg und Misserfolg waren vorher schriftlich festgelegt.
Im Testmarkt trat eine Wirkung auf, die nach der Rücknahme wieder ausblieb. Im Vergleichsmarkt zeigte sie sich nicht. Ein belastbarer finanzieller Nettoeffekt ließ sich daraus jedoch nicht berechnen. Drei Aussagen aus dem Zwischenbericht wurden deshalb in der Endfassung zurückgenommen.
Keine Budgeterhöhung ohne nachgewiesenen Mehrertrag. Das Budget wurde zurückgeführt, weil die zusätzliche Wirkung zwar messbar, ihr finanzieller Nutzen jedoch nicht belastbar belegt war.
Eine messbare Wirkung war noch kein belegter Mehrertrag.